Der Tarifvertrag der DRV-Tarifgemeinschaft
Für Reisebüros und Reiseveranstalter schließt die DRV-Tarifgemeinschaft Tarifverträge mit ver.di. Nach mehreren Jahren ohne gültigen Gehaltstarif trat 2025 wieder ein Gehaltstarifvertrag in Kraft, der erste seit 2018. Er gilt in Unternehmen, die Mitglied der Tarifgemeinschaft sind. Ob ein Reisebüro Mitglied ist, erfährst du nur auf Nachfrage. Ohne Tarifbindung wird das Gehalt frei vereinbart.
Frag deshalb im Gespräch, ob nach Tarif gezahlt wird oder ob sich der Vertrag nur daran anlehnt. Das betrifft auch Themen wie Urlaubstage und Arbeitszeit, die in einem Manteltarifvertrag geregelt sein können.
Fixgehalt und variable Anteile
Manche Stellen im Verkauf von Reisen kombinieren ein festes Gehalt mit Provision oder Bonus. Rechne durch, welcher Teil fest ist, wie der variable Teil berechnet wird und was in schwachen Monaten bleibt. Eine Beteiligung am Umsatz ist etwas anderes als eine Beteiligung am Ertrag. Lass dir ein Rechenbeispiel geben.
Achte auch darauf, ob Stornierungen den variablen Teil nachträglich mindern. Bei Reisen, die Monate im Voraus gebucht werden, kann zwischen Buchung und Auszahlung viel Zeit liegen.
Was die Spanne erklärt
- Arbeitsfeld: Veranstalter, Geschäftsreisebüro und Filialbüro zahlen unterschiedlich.
- Sprachen: Kundschaft oder Partner im Ausland machen Sprachkenntnisse zum Gehaltsargument.
- Systemkenntnisse: Erfahrung mit Buchungs- und Reservierungssystemen verkürzt die Einarbeitung.
- Leitung: Büro- oder Teamleitung wird in der Regel höher vergütet.
- Arbeitszeit: Samstagsdienste und Saisonspitzen sollten im Vertrag geregelt sein.
Auch die Größe des Hauses spielt eine Rolle. In einem kleinen Büro übernimmst du oft Beratung, Abrechnung und Marketing zugleich. Bei großen Veranstaltern sind die Aufgaben stärker verteilt, dafür gibt es mehr Stufen, in die du dich entwickeln kannst.
Fragen zur Vergütung
- Gilt der Gehaltstarifvertrag der DRV-Tarifgemeinschaft, und in welcher Gruppe bin ich?
- Wie wird eine Provision berechnet, und ab wann wird sie ausgezahlt?
- Werden Reiseleistungen für Beschäftigte vergünstigt angeboten, und gilt das als Gehaltsbestandteil?
- Wie werden Samstage und Überstunden in der Hauptsaison ausgeglichen?
Lass dir die Antworten im Vertrag bestätigen. Mündliche Zusagen zu Bonus und Provision sind schwer nachzuweisen.
Untergrenze und typische Gehälter
Unter jedem Vertrag liegt der gesetzliche Mindestlohn: 13,90 Euro pro Stunde seit dem 1. Januar 2026, 14,60 Euro ab dem 1. Januar 2027. Typische Gehälter für häufige Stellen:
Ob Tarif gilt, ob Provision dazukommt und wie viele Stunden vereinbart sind, verändert das Ergebnis.